Öffentlichkeit bei kommunalen Unternehmen


Die demokratische Kontrolle öffentlicher Unternehmen erfolgt derzeit durch die Aufsichtsratsmitglieder, die vom Gemeinderat entsandt werden. Die Aufsichtsratssitzungen finden in aller Regel nicht-öffentlich statt, so dass die Öffentlichkeit über die Politik und Entwicklung der öffentlichen Unternehmen nichts erfährt und selbst die Mitglieder im Gemeinderat oft unzureichend informiert sind. Meist werden die Aufsichtsratsmitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet. Hier gibt es inzwischen Bestrebungen, die öffentliche Kontrolle zu verbessern.


Das "Regensburger Urteil"

In Regensburg wurde versucht, ein bürgerbegehren gegen die Verschwiegenheitspflicht in kommunalen GmbHs durchzuführen. Die Stadtverwaltung verhinderte dies mit dem Verweis auf das Aktiengesetz. Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied, dass es möglich ist, Aufsichtsratssitzungen bzw. Tagesordnungspunkte in Aufsichtsratssitzungen öffentlich zu machen. Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigte dies.

Urteil des VG Regensburg
Dateityp  vgregensburgaufsichtsratoeffentlsitzungazrn3k011408.pdf - 214 kB

Urteil des VGH München
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Auskunftspflicht kommunaler Unternehmen gegenüber der Presse


" Der Auskunftspflicht ach § 4 Abs. 1 des Niedersächsichen Pressegesetzes (bzw. den entsprechenden Bestimmungen in den Pressegesetzen der anderen Bundesländer) unterliegen auch Betriebe der kommunalen Daseinsvorsorge, die in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung geführt werden, aber unter beherrschendem Einfluss der öffentlichen Hand stehen." So lautet der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 10.2.2005. im Rechtssteit eines Journalisten gegenüber einem kommunalen Energieversorger.

Dieses Urteil hat große Bedeutung für die Durchsetzung von Transparenz und demokratischer Kontrolle in den kommunalen "Konzernen".


Dateityp  urteil_auskunftspflicht_kommunale_betriebe.pdf - 31 kB

Die Fraktion DIE LINKE./DKP/AUF im Stadtrat Essen hat eine Expertise (gutachtliche Auskunft) zu der Fragestellung erstellen lassen.


Dateityp  expertise_auskunftspflicht_kommunen.pdf - 485 kB